Zuzahlung bei Heilmitteln
Erwachsene zahlen in der Regel zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro je Verordnung. Mit einer gültigen Befreiung entfällt die Zuzahlung.
Termin07442 50140Vor Ihrem Termin
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Verordnung, Zuzahlung, Privatbehandlung, Hausbesuchen und Terminabsagen.

01Das Wichtigste
Lesen Sie uns bei der Terminvereinbarung am besten vor, welche Leistung, Behandlungszeit und Anzahl auf Ihrem Rezept stehen. Zum ersten Termin bringen Sie die Verordnung sowie relevante ärztliche Unterlagen und gegebenenfalls Ihre Zuzahlungsbefreiung mit.
Wenn etwas unklar ist, rufen Sie uns einfach an. Wir schauen gemeinsam, welche Angaben wir für die Terminplanung benötigen.
02Rezept & Kosten
Je nach Versicherung und Verordnung gelten unterschiedliche Regeln. Wir informieren Sie vor Beginn der Behandlung über die für Sie relevanten Punkte.
Erwachsene zahlen in der Regel zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro je Verordnung. Mit einer gültigen Befreiung entfällt die Zuzahlung.
Sie erhalten eine Privatrechnung. Da die Erstattung von Ihrem Tarif abhängt, empfehlen wir, die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung zu klären.
Selbstzahlerleistungen sind nach vorheriger Abstimmung möglich. Ob eine ärztliche Verordnung erforderlich ist, klären wir vor der Terminvereinbarung.
Die Behandlung soll normalerweise innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen, bei angekreuztem dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Kalendertagen.
03Praxisalltag
Unsere Praxis ist barrierefrei zugänglich. Sagen Sie uns bitte Bescheid, wenn Sie vor Ort Unterstützung benötigen.
Hausbesuche bieten wir nach ärztlicher Verordnung und vorheriger Terminabstimmung im Einzugsgebiet an.
Bitte sagen Sie möglichst 24 Stunden vorher ab. Kann ein kurzfristig abgesagter Termin nicht neu vergeben werden, kann ein angemessenes Ausfallhonorar anfallen.
Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Auskunft Ihrer Krankenversicherung. Über unsere Vergütung und die für Ihren Termin geltenden Vereinbarungen informieren wir Sie vor Behandlungsbeginn.
04Häufige Fragen
Eine Heilmittelbehandlung soll normalerweise innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Verordnungsdatum beginnen. Ist ein dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt, gilt in der Regel eine Frist von 14 Kalendertagen.
Erwachsene gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel zehn Prozent der Heilmittelkosten plus zehn Euro je Verordnung. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte Ihren gültigen Befreiungsnachweis mit.
Privat Versicherte erhalten eine Privatrechnung. Da es für Physiotherapie keine einheitliche Gebührenordnung gibt und die Erstattung vom gewählten Tarif abhängt, klären Sie die Kostenübernahme bitte vorab mit Ihrer Versicherung. Über unsere Vergütung informieren wir Sie vor Behandlungsbeginn.
Selbstzahlerleistungen sind nach vorheriger Rücksprache möglich. Ob für die gewünschte Behandlung eine ärztliche Verordnung erforderlich ist, klären wir vor der Terminvereinbarung.
Ja. Hausbesuche bieten wir nach ärztlicher Verordnung und vorheriger Terminabstimmung im Einzugsgebiet an.
Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, möglichst spätestens 24 Stunden vorher ab. Da wir die Behandlungszeit fest für Sie reservieren, kann bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen ein angemessenes Ausfallhonorar berechnet werden, wenn der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Über Einzelheiten informieren wir Sie vor Behandlungsbeginn.
Kontakt
Rufen Sie uns gern an. Wir klären mit Ihnen, welche Angaben und Unterlagen wir für Ihre Behandlung benötigen.